Google sieht sich einer weiteren Urheberrechtsklage wegen Büchern und Fachartikeln gegenüber, die angeblich zum Training von Gemini verwendet wurden.
Drei große Verlage und der Autor Scott Turow haben laut der Association of American Publishers eine vorgeschlagene Sammelklage eingereicht. Darin wird Google vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Bücher und Fachartikel kopiert zu haben, um seine Gemini-KI-Modelle zu entwickeln.
Eine zentrale Frage ist, ob Dateien, die für Suchwerkzeuge und den Verkauf von E-Books bereitgestellt wurden, später zum Training von Modellen verwendet werden durften.
Interne Warnungen zeigen das rechtliche Risiko auf
In der Klageschrift angeführte interne Diskussionen deuten darauf hin, dass Mitarbeiter mögliche Folgen der Nutzung von Verlagsbüchern erwogen hatten.
Laut der Klageschrift bezeichnete eine interne Einschätzung die Praxis als „für Google höchst problematisch“. Eine andere warnte vor „potenziellen Geldbußen in Höhe von 10 bis 100 Milliarden US-Dollar“.
Der leitende Ingenieur von Gemini sagte laut der Klageschrift zu Kollegen: „Wir schließen keine Vereinbarungen über Daten ab, die wir bereits haben oder bereits besitzen.“ Die Mitarbeiter erwarteten außerdem, dass Rechteinhaber Bücher aus Google Play entfernen lassen oder rechtliche Schritte einleiten könnten.
Kein Gericht hat über die Vorwürfe entschieden. Die Klageschrift folgt auf frühere Urheberrechtsverfahren zum Training von Gemini und bringt eine separate Anfechtung durch große Verlage mit sich.
Verlagsdateien stehen im Mittelpunkt des Streits
Hachette Book Group, Cengage Learning und Elsevier geben an, Bücher und Artikel über mehrere Google-Dienste bereitgestellt zu haben. Google Books und Google Play Books dienten der Vorschau und dem Verkauf von E-Books, während Google Scholar die wissenschaftliche Suche unterstützte.
Die Kläger behaupten, Google habe während des Modelltrainings zusätzliche Kopien angefertigt und urheberrechtlich geschütztes Material in spätere Gemini-Versionen übernommen. Weitere Vorwürfe betreffen Werke aus Raubkopien-Bibliotheken und kostenpflichtigen Websites sowie entfernte oder veränderte Angaben zu den Urheberrechtsinhabern.
In den in der Klageschrift angeführten Tests hat Googles KI-Tool das Inhaltsverzeichnis eines Lehrbuchs, eine reproduzierte Passage und eine Zusammenfassung von rund 2.000 Wörtern zu Turows Innocent.
erstellt. Die Kläger argumentieren, dass Antworten dieser Ausführlichkeit Käufe oder kostenpflichtigen Zugang ersetzen könnten. Zu den beantragten Rechtsbehelfen gehören Schadensersatz, eine Unterlassungsverfügung, die Offenlegung der Trainingsquellen von Gemini sowie die gerichtlich überwachte Vernichtung nicht genehmigter Kopien.
Ältere Verträge werden einer KI-Prüfung unterzogen
Eine Frage zieht sich durch die Klage: Deckt die Erlaubnis, Inhalte zu hosten, zu verkaufen, zu indexieren oder zu durchsuchen, auch KI-Training?
ab? Die Verlage halten das nicht für den Fall. In ihrem Verfahren soll das Gericht entscheiden, ob für einen Dienst bereitgestelltes Material ohne eine separate Lizenz zur Entwicklung eines anderen Dienstes wiederverwendet werden darf.
Universitäten, Forschungsgruppen und Unternehmen, die geschütztes Material auf externen Plattformen platzieren, haben Grund, ihre bestehenden Vertragsbedingungen zu überprüfen. Vereinbarungen, die vor dem Aufkommen der generativen KI verfasst wurden, sagen möglicherweise wenig über das Modelltraining oder die sekundäre Nutzung aus.
Google muss nun darlegen, wie Gemini trainiert wurde, während die Gerichte entscheiden, wie weit die Erlaubnis zum Zugriff auf geschützte Werke reichen kann.
Weitere Nachrichten: Eine Umfrage von Google Cloud deutet darauf hin, dass agentische KI über die Infrastruktur hinauswächst, über die viele Unternehmen heute verfügen.


