Vergiss den Winter – George R.R. Martin nimmt OpenAI ins Visier

Miniature figures of people stand and sit on the base of a large wooden judge's gavel.

image: Envato

Verfasst von
J.R. Johnivan
J.R. Johnivan
Oct 31, 2025
3 minute read
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Der Winter naht. Zumindest könnte das für Microsoft und OpenAI gelten. 

Der US-Bezirksrichter Sidney Stein entschied kürzlich, dass eine Sammelklage – an der George R.R. Martin und viele andere beteiligt sind – gegen OpenAI weitergeführt werden kann. Nachdem Microsoft kürzlich 27 % an dem KI-Riesen erworben hat, könnte auch das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden. 

Fanfiction mit KI erstellen 

Das Konzept, mit KI Fanfiction zu erstellen, ist nicht gerade neu. Für Fans eines bestimmten Autors, einer bestimmten Reihe oder eines bestimmten Genres ist generative KI eine großartige Möglichkeit, vertraute Welten neu zu gestalten, Enden umzuschreiben oder neue Fortsetzungen zu erschaffen, während sie auf die nächste offizielle Veröffentlichung warten.

Einigen Künstlern zufolge, die solche Werke schaffen, stellt diese Praxis jedoch eine Urheberrechtsverletzung dar. Zwar wurde 2023 eine Sammelklage eingereicht, doch in den Gerichten kam sie bislang relativ wenig voran – bis jetzt. 

Analyse von Eingabe und Antwort 

Richter Stein hat kürzlich den Fall im Zusammenhang mit George R.R. Martin geprüft. Im Mittelpunkt der Klage steht ein Fan, der ChatGPT zur Generierung von Ideen aufforderte – für eine direkte Fortsetzung eines der Bücher aus Martins beliebter Reihe „A Song of Ice and Fire“. Die Reihe selbst wurde schließlich von HBO adaptiert und unter dem Namen „Game of Thrones“ veröffentlicht.

Der ursprüngliche ChatGPT-Prompt weist die KI an, „eine detaillierte Gliederung für eine Fortsetzung zu schreiben“ und sicherzustellen, dass sie „die Geschichte in eine andere Richtung führt“. 

ChatGPT antwortete begeistert: „Auf jeden Fall! Stellen wir uns eine alternative Fortsetzung von ‚A Clash of Kings‘ vor, die von den Ereignissen in ‚A Storm of Swords‘ abweicht. Wir nennen diese Fortsetzung ‚A Dance with Shadows‘.“

Darüber hinaus entwickelte die KI mehrere Handlungsideen für das neue Buch. Richter Stein zufolge war der bereitgestellte Detailgrad ausreichend, um eine Sammelklage gegen OpenAI zu begründen. 

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Wer ist noch an der Klage beteiligt?

Die Kläger hinter der Sammelklage behaupten, dass ihre Werke während des ursprünglichen Trainings von ChatGPTs Large Language Model (LLM). Obwohl jeder Kläger eigene Beschwerden gegen OpenAI vorgebracht hat, wurden die Fälle im US-amerikanischen Gerichtssystem zu einer Sammelklage zusammengeführt. 

Neben George R.R. Martin sind mehrere bekannte Autoren und Prominente an der Klage beteiligt, darunter: 

  • Mona Awad.
  • Paul Tremblay.
  • John Grisham.
  • Michael Chabon.
  • David Baldacci.
  • Sarah Silverman.
  • Christina Baker Kline.

Auch die Authors’ Guild, die 1912 gegründet wurde und als größte Organisation für veröffentlichte Autoren in den USA gilt, ist an der Sammelklage beteiligt. 

Wie wird sich das auf die Zukunft der generativen KI auswirken?

Der Rechtsstreit ist zwar noch lange nicht vorbei, doch Anthropic hat bereits einen Präzedenzfall geschaffen, indem das Unternehmen Anfang dieses Jahres in einem ähnlichen Fall im Zusammenhang mit Claude AI 1,5 Milliarden US-Dollar an eine andere Gruppe von Autoren zahlte. 

Die Zukunft der generativen KI ist nach wie vor ebenso vielversprechend wie eh und je. Je nach Ausgang dieses Falls müssen KI-Entwickler künftig jedoch möglicherweise strengere Kontrollen für ihre LLMs und Chatbots einführen. 

Ein Traum vom Frühling? OpenAI hat offiziell eine umfassende Unternehmensumstrukturierung abgeschlossen – ein Schritt, der das Unternehmen in eine traditionellere gewinnorientierte Gesellschaft umwandelt und gleichzeitig seine ursprüngliche gemeinnützige Stiftung unter Kontrolle belässt.

J.R. Johnivan

J.R. Johnivan is a 17-year veteran whose writing is focused on innovation and technology, including IT, computer networking, security, cloud computing, staffing, human resources, real estate, sports, entertainment, and more.

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