Britannica nimmt OpenAI ins Visier. In einer neuen Klage wirft der Verlag dem Unternehmen vor, seine urheberrechtlich geschützten Inhalte zum Aufbau und zur Verbesserung von ChatGPT übernommen und anschließend in Antworten wieder ausgegeben zu haben, die angeblich zu viel daraus übernommen und mitunter die Urhebernennung falsch vorgenommen haben.
Die bei einem Bundesgericht in New York eingereichte Klageschrift erklärt, das Problem gehe über die Trainingsdaten hinaus. Britannica und Merriam-Webster machen geltend, dass die Ausgaben von ChatGPT als Ersatz für ihre Werke dienen könnten und zugleich ihre Namen mit unvollständigem oder ungenauem Material verknüpften. Damit zeichnet sich ein umfassenderer Streit sowohl über das Kopieren als auch über eine Schädigung der Marken ab.
Von weitreichenden Vorwürfen zu konkreten Beispielen
Die Klageschrift bleibt nicht lange bei allgemeinen Vorwürfen. Schnell geht es um Beispiele, die laut Britannica und Merriam-Webster zeigen, wie unangenehm nahe ChatGPT an ihre Arbeit herankommt.
Die Klageschrift verweist auf die Britannica-Artikel „Education“ und „Tourism“, in denen GPT-4 angeblich nahezu wortgetreuen Text erzeugte, sowie auf Merriam-Websters Definition von „plagiarize“, die ChatGPT laut den Verlagen exakt aus dem gedruckten Wörterbuch übernommen habe.
Britannica führt außerdem seinen Beitrag über das Duell zwischen Hamilton und Burr an und argumentiert, dass ChatGPT dieselben Zitate in derselben Reihenfolge wiedergab – und nicht lediglich dasselbe Thema behandelte.
Weniger Klicks, höhere Einsätze
Abgesehen von den Fragen des Kopierens stellen Britannica und Merriam-Webster ChatGPT als ein Produkt dar, das Nutzer abfangen kann, bevor sie die Quelle erreichen, und dadurch den mit Abonnements und Werbeeinnahmen verbundenen Traffic schwächt.
Die Klage konzentriert sich auf den Verlust von Lizenzwert und wirft OpenAI vor, Inhalte in einem Markt verwendet zu haben, in dem Verlage bereits bezahlte KI-Deals abschließen. Und wenn ungenaues oder unvollständiges Material unter diesen vertrauenswürdigen Namen erscheint, stellt die Klageschrift dies als Schaden für die Autorität der Marken dar – und nicht lediglich als sachlichen Fehler.
Klare Forderungen auf unsicherem Grund
Britannica und Merriam-Webster schließen mit einer direkten Forderung: Sie verlangen gesetzlichen und tatsächlich entstandenen Schadensersatz, die Herausgabe von Gewinnen, Anwaltsgebühren, Kosten sowie eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, um das angebliche Verhalten zu stoppen.
Ziel ist also nicht nur, Geld zurückzuerlangen, sondern auch eine gerichtliche Anordnung zu erwirken, die das in der Klage beschriebene Verhalten künftig untersagt.
Britannica und Merriam-Webster kennen diese Situation bereits. 2025 verklagten sie Perplexity in einem weiterhin laufenden Verfahren. Darin werfen sie dem Unternehmen vor, dass seine KI-Antwortmaschine ihr Material kopiert, Traffic von ihren Websites abgezogen und ihre Namen mit fehlerhaften Antworten verknüpft habe.
Die jüngste Klage von Britannica ist Teil eines Urheberrechtsstreits um KI, dessen Ausgang noch offen ist. Im vergangenen Jahr entschied ein Bundesrichter in Kalifornien, dass Anthropics Nutzung von Büchern für das KI-Training eine zulässige Nutzung im Sinne des Urheberrechts war, was zeigt, dass OpenAI hier eine ähnliche Verteidigung vorbringen könnte.
Damit steht die neue Klage in einer komplizierteren Realität, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Die Streitigkeiten mögen sich ähneln, doch ihre Ausgänge entwickeln sich nicht im Gleichschritt.
Apples Entscheidung, die App-Store-Gebühren in Festlandchina zu senken könnte auf einen größeren Druck auf die Provisionen der Plattformen hindeuten.


