KI-generierte Inhalte bekommen in Europa ein Regelwerk … und Unternehmen haben nun einen klareren Fahrplan dafür, wie sie diese kennzeichnen sollen.
Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung und Markierung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Darin wird dargelegt, wie sich Unternehmen auf bevorstehende gesetzliche Transparenzvorschriften im Rahmen des EU-KI-Gesetzes vorbereiten sollen. Der Kodex ist freiwillig, soll Anbietern und Betreibern generativer KI-Systeme jedoch dabei helfen, die verbindlichen Pflichten zu erfüllen, die im August 2026 in Kraft treten.
Ab diesem Zeitpunkt wird das EU-KI-Gesetz eine klare Kennzeichnung von Deepfakes vorschreiben sowie von KI-generierten oder manipulierten Texten, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Außerdem müssen Nutzer informiert werden, wenn sie mit KI-Systemen wie Chatbots interagieren.
Nach Angaben der Kommission sollen diese Maßnahmen die Risiken von Täuschung und Manipulation verringern und zugleich die Transparenz im digitalen Raum verbessern.
Was der neue Kodex abdeckt
Der Verhaltenskodex wurde von sechs unabhängigen Experten unter Mitwirkung von mehr als 180 Interessenvertretern ausgearbeitet, darunter KI-Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Wissenschaftler, Gruppen des öffentlichen Sektors und Organisationen der Zivilgesellschaft.
Er ist in zwei Hauptabschnitte gegliedert: Einer befasst sich mit Anbietern generativer KI-Systeme, der andere mit Betreibern, also denjenigen, die KI-Werkzeuge nutzen, um Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Für Anbieter legt der Kodex dar, wie KI-generierte Audioinhalte, Bilder, Videos und Texte maschinenlesbar markiert werden sollten, damit sie als synthetisch oder manipuliert erkannt werden können.
Für Betreiber geht es vor allem darum, wie Deepfakes und KI-generierte Texte im öffentlichen Interesse klar gekennzeichnet werden müssen, wenn keine menschliche redaktionelle Prüfung erfolgt.
Es gibt begrenzte Ausnahmen, etwa wenn Inhalte eindeutig künstlerischer, satirischer oder fiktionaler Natur sind oder wenn KI auf gesetzlicher Grundlage eingesetzt wird, beispielsweise bei strafrechtlichen Ermittlungen.
„Europäer haben das Recht zu wissen, ob das, was sie sehen, hören oder lesen, von einer KI erstellt oder verändert wurde – insbesondere dann, wenn solche Inhalte die öffentliche Debatte prägen können. Transparenz schützt unser Vertrauen. Dieser Verhaltenskodex bietet Anbietern und Betreibern von KI eine klare und praktikable Möglichkeit, KI-generierte Inhalte und Deepfakes im Einklang mit den ab dem 2. August geltenden Regeln des KI-Gesetzes zu kennzeichnen“, sagte Henna Virkkunen, Executive Vice-President for Tech Sovereignty, Security and Democracy.
EU führt außerdem offizielle KI-Kennzeichnungen ein
Zusätzlich zum Kodex hat die EU eine Reihe offizieller Symbole für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.
entwickelt. Dazu gehören Varianten für vollständig KI-generierte Inhalte, teilweise veränderte Inhalte sowie ein grundlegendes KI-Symbol, das durch zusätzlichen Text oder Elemente der Benutzeroberfläche angepasst werden kann. Die Symbole sollen gut sichtbar sein und beim ersten Kontakt mit den Inhalten erscheinen – unabhängig davon, ob es sich um Bilder, Videos oder Texte handelt.
Bei Videoinhalten müssen die Kennzeichnungen am Anfang und in bestimmten Abständen erscheinen. Bei Texten müssen sie in der Nähe von Überschriften oder am Anfang einer Veröffentlichung platziert werden. Audioinhalte müssen einen gesprochenen Hinweis in allgemein verständlicher Sprache enthalten; bei längeren Formaten sind wiederholte Hinweise erforderlich.
Freiwilliger Kodex, verbindliches Gesetz
Der Verhaltenskodex selbst ist zwar freiwillig, die zugrunde liegenden Anforderungen des KI-Gesetzes sind es jedoch nicht.
Unternehmen, die den Kodex unterzeichnen und seine Maßnahmen umsetzen, können die Einhaltung des EU-Rechts möglicherweise leichter nachweisen. Wer nicht unterzeichnet, muss weiterhin dieselben gesetzlichen Standards erfüllen, muss die Einhaltung aber unter Umständen individuell belegen.
Der Kodex kann ab sofort von Anbietern und Betreibern von KI unterzeichnet werden. Wird er von der Kommission und dem KI-Ausschuss gebilligt, können die Unterzeichner ihn als Nachweis für die Einhaltung der EU-Vorschriften verwenden. Die Kommission plant außerdem, weitere Leitlinien herauszugeben, um zu präzisieren, wie die Transparenzvorschriften in der Praxis angewendet werden sollen.
Der nächste Test wird sein, ob große KI-Anbieter und Inhaltsplattformen den Kodex unterzeichnen, bevor die Vorschriften von 2026 in Kraft treten. Auch ohne Unterzeichnungen kommen die Transparenzanforderungen des KI-Gesetzes, sodass Unternehmen, die KI-generierte Inhalte von öffentlichem Interesse verbreiten, vor Ablauf der Frist eine belastbare Kennzeichnungsstrategie benötigen.
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