Google und KI sind wieder in den Nachrichten. Doch jemand ist mit der Art und Weise, wie sie agieren, nicht zufrieden.
Die Europäische Kommission hat eine förmliche Kartelluntersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, indem das Unternehmen Inhalte von Webpublishern und YouTube-Creators heranzieht, um seine Dienste für künstliche Intelligenz zu betreiben – ohne ausreichende Zustimmung oder Vergütung.
Die Eröffnung des Verfahrens, die heute bekannt gegeben wurde (9. Dez.), markiert einen der bislang bedeutendsten wettbewerbsrechtlichen Eingriffe der EU in das schnelllebige Feld der generativen KI.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Google seine Stellung in der Suche und bei Onlinevideos genutzt hat, um privilegierten Zugang zu riesigen Mengen digitaler Inhalte zu erhalten, wodurch konkurrierende KI-Entwickler möglicherweise benachteiligt und Publisher sowie Creator unter Druck gesetzt werden, Bedingungen zu akzeptieren, die sie realistischerweise nicht ablehnen können.
Teresa Ribera, Executive Vice-President for Clean, Just and Competitive Transition, unterstrich die demokratischen und kulturellen Auswirkungen.
„Eine freie und demokratische Gesellschaft ist auf vielfältige Medien, offenen Zugang zu Informationen und eine lebendige kreative Landschaft angewiesen“, sagte sie. „KI bringt bemerkenswerte Innovationen und viele Vorteile für Menschen und Unternehmen in ganz Europa, doch dieser Fortschritt darf nicht auf Kosten der Prinzipien gehen, die im Zentrum unserer Gesellschaften stehen. Deshalb untersuchen wir, ob Google Publishern und Content-Creators möglicherweise unfaire Geschäftsbedingungen auferlegt und zugleich konkurrierende Entwickler von KI-Modellen benachteiligt hat – unter Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln.“
Bedenken wegen AI Overviews
Im Zentrum der Untersuchung steht die jüngste Einführung von AI Overviews und AI Mode auf den Suchergebnisseiten von Google. AI Overviews erstellt automatisierte Zusammenfassungen am oberen Rand der Suchergebnisse, während AI Mode als Konversationssuchregister ähnlich einem Chatbot fungiert. Beide Dienste greifen auf die Verarbeitung großer Datenmengen zurück, um aus Webinhalten abgeleitete Antworten zu erzeugen.
Nach Angaben der Kommission deuten erste Hinweise darauf hin, dass Google möglicherweise Inhalte von Webpublishern nutzt, um diese KI-gestützten Dienste zu unterstützen, ohne eine angemessene Vergütung anzubieten oder eine sinnvolle Opt-out-Möglichkeit bereitzustellen. Für viele Publisher bleibt die Google-Suche eine entscheidende Trafficquelle. Die Kommission weist darauf hin, dass die Verweigerung der Genehmigung zur Nutzung von Inhalten zu einer geringeren Sichtbarkeit in den Suchergebnissen führen könnte, was erhebliche wirtschaftliche Folgen hätte. Diese potenzielle Abhängigkeit bildet den Kern der wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU: Publisher könnten sich gezwungen sehen, der Nutzung ihres Materials zuzustimmen, selbst wenn die Bedingungen ungünstig sind.
Die Untersuchung wird prüfen, ob Googles Bedingungen Publisher faktisch ihrer Freiheit berauben, selbst zu entscheiden, wie ihre Arbeit im entstehenden KI-Ökosystem genutzt wird. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass Googles Verhalten den Wettbewerb beschränkt, könnten die Erkenntnisse einen wichtigen Präzedenzfall dafür schaffen, wie KI-Unternehmen in der EU Trainingsmaterial beschaffen.
Prüfung der YouTube-Datenpraktiken
Die Untersuchung erstreckt sich auch auf YouTube, Googles wichtigste Plattform für das Teilen von Videos. Content-Creators, die Videos hochladen, müssen Google derzeit weitreichende Rechte zur Nutzung ihres Materials einräumen, auch für das Training von KI. Die Kommission betont, dass Creator für diese Nutzung nicht vergütet werden und keine Videos hochladen dürfen, ohne zugleich die Nutzung ihrer Daten durch Google für KI-bezogene Zwecke zu genehmigen.
Gleichzeitig untersagen die YouTube-Bedingungen konkurrierenden Entwicklern von KI-Modellen, YouTube-Inhalte zum Training ihrer eigenen Systeme zu verwenden. Diese Asymmetrie könnte Google einen beispiellosen Vorteil bei der Gestaltung von KI-Tools der nächsten Generation verschaffen. Die Kommission prüft, ob diese Kombination aus exklusivem Zugang und restriktiven Richtlinien einem diskriminierenden Verhalten gleichkommt, das den Wettbewerb verzerrt, indem es die Fähigkeit von Konkurrenten zur Entwicklung wettbewerbsfähiger KI-Modelle einschränkt.
Möglicher Verstoß gegen das EU-Kartellrecht
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die untersuchten Praktiken gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen, der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet. Googles herausragende Stellung sowohl in der Suche als auch bei Onlinevideos verschafft dem Unternehmen vermutlich außergewöhnlichen Einfluss auf die digitalen Märkte, wodurch die Grenzen zulässigen Verhaltens besonders weitreichende Folgen haben.
Die Kommission betont, dass die Eröffnung des Verfahrens kein Schuldeingeständnis darstellt. Solche Fälle spiegeln jedoch typischerweise substanzielle Bedenken wider, die durch vorläufige Beweise gestützt werden. Für den Abschluss der Untersuchung gibt es keine gesetzliche Frist. Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls, der Kooperation Googles und den von den beteiligten Parteien unternommenen Verfahrensschritten ab.
Auswirkungen und nächste Schritte
Die Untersuchung erfolgt in einer Zeit intensiver Debatten darüber, wie KI-Systeme Trainingsdaten beschaffen und wer vergütet werden sollte, wenn seine Arbeit verwendet wird. Publisher und Creator äußern zunehmend die Sorge, dass KI-Unternehmen ihre Inhalte auf eine Weise nutzen, die die wirtschaftlichen Grundlagen des Journalismus und der digitalen Kreativwirtschaft untergräbt. Regulierungsbehörden weltweit prüfen verstärkt, wie sich Innovationen im Bereich der KI mit dem Schutz von Inhalteproduzenten und fairem Wettbewerb in Einklang bringen lassen.
Google und die nationalen Wettbewerbsbehörden wurden über das Verfahren informiert. Weitere Informationen werden im Verlauf der Untersuchung auf der Wettbewerbswebsite der Kommission unter der Fallnummer AT.40983 veröffentlicht.
Der Fall dürfte zu einem entscheidenden Test dafür werden, wie das bestehende Wettbewerbsrecht auf sich rasch entwickelnde KI-Technologien angewandt wird – und wie Europa in einer Ära datengetriebener Innovation faire Märkte schützen will.
Unterdessen haben in den USA Umweltaktivisten dem Kongress gerade das bislang schärfste Ultimatum gegen seine KI-Revolution gestellt.

