OpenAI hat in Indien einen wichtigen Sieg im KI-Urheberrecht errungen: Ein Gericht in Delhi befand, dass das Training von ChatGPT mit Inhalten der Nachrichtenagentur ANI nicht gegen das Urheberrecht verstößt.
Der High Court von Delhi entschied am Freitag, dass OpenAIs Nutzung veröffentlichter Inhalte von ANI zum Training der Large Language Models (LLMs) hinter ChatGPT zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Die Entscheidung erging, nachdem ANI, eine der größten Nachrichtenagenturen Indiens, im November 2024 Klage gegen OpenAI eingereicht hatte, wobei das Unternehmen beschuldigt wurde, seine urheberrechtlich geschützten Berichte ohne Genehmigung zum Training von KI-Modellen zu verwenden. ANI behauptete außerdem, ChatGPT habe erfundene Geschichten produziert und sie fälschlicherweise der Nachrichtenagentur zugeschrieben.
Richter Amit Bansal wies ANIs Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück, die OpenAI während des weiteren Verfahrens an der Nutzung seiner Inhalte gehindert hätte. Das Gericht stellte fest, dass ANI keine Beweise dafür vorgelegt habe, dass ChatGPT seine Nachrichtenberichte in den für Nutzer generierten Antworten gespeichert oder reproduziert habe.
Trainingsdaten fallen unter Forschungsausnahme, urteilt das Gericht
Ein zentraler Teil des Urteils war die Auslegung des indischen Urheberrechtsgesetzes durch das Gericht. Richter Bansal erklärte, das Speichern von ANIs Artikeln zum Training der Modelle hinter ChatGPT falle unter die im Gesetz vorgesehene Fair-Dealing-Ausnahme für Forschungszwecke.
„Ich bin prima facie der Ansicht, dass OpenAIs Speicherung der abgerufenen Originalwerke von ANI zum Training der ChatGPT zugrunde liegenden LLMs unter Section 52(1)(a) des Urheberrechtsgesetzes (Fair Dealing) fällt und daher keine Verletzung darstellt …“, sagte Richter Amit Bansal laut The Indian Express.
Das Gericht erklärte außerdem, dass durch Retrieval-Augmented Generation (RAG) erzeugte ChatGPT-Ausgaben ANI’s Originalinhalten nicht wesentlich ähnlich seien und daher keine Urheberrechtsverletzung darstellten. OpenAI argumentierte, dass seine Modelle Trainingsmaterial nicht als direkt durchsuchbare Datenbank von Artikeln speicherten.
Das Unternehmen erklärte außerdem, die Trainingsdaten würden außerhalb Indiens gespeichert und seine Modelle seien im Laufe der Zeit verbessert worden, um die Wahrscheinlichkeit einer Reproduktion des Trainingsmaterials zu verringern.
Ein wegweisender Test für KI- und Urheberrechtsregeln
Der Fall ist die erste bedeutende Entscheidung eines indischen Gerichts zu der Frage, ob KI-Unternehmen große Sprachmodelle mithilfe urheberrechtlich geschützter Nachrichteninhalte ohne Lizenz trainieren dürfen.
Ähnliche Streitigkeiten laufen auch in anderen Ländern, darunter Klagen gegen OpenAI in den Vereinigten Staaten und Kanada. Der Ausgang dieser Verfahren könnte beeinflussen, wie KI-Unternehmen auf Online-Inhalte zugreifen und wie Verlage ihre Werke schützen. Das Urteil aus Delhi ist jedoch keine abschließende Entscheidung über den gesamten Streit. ANI kann seine Ansprüche weiterverfolgen und möglicherweise Berufung einlegen.
Was die Entscheidung für KI-Unternehmen und Verlage bedeutet
Für KI-Entwickler bietet das Urteil zumindest so lange eine gewisse rechtliche Unterstützung für die Nutzung öffentlich zugänglicher urheberrechtlich geschützter Materialien zum Modelltraining in Indien, wie die Gerichte weiterhin die Grenzen der urheberrechtlichen Nutzung im Zusammenhang mit KI definieren.
Die Entscheidung könnte es Unternehmen, die in Indien KI-Systeme entwickeln, außerdem erleichtern, zu argumentieren, dass die Forderung nach individuellen Lizenzen für jedes einzelne Trainingsdatum die Entwicklung von KI in großem Maßstab erschweren würde. Das Gericht wies darauf hin, dass ein Verbot des KI-Trainings das Wachstum von Sprachmodellen beeinträchtigen und weiterreichende Folgen für die Öffentlichkeit haben könnte.
Für Verlage und Nachrichtenorganisationen wirft das Urteil Fragen dazu auf, wie KI-Systeme von jahrelanger Berichterstattung, Überprüfung und redaktioneller Arbeit profitieren. Nachrichtenunternehmen argumentieren, dass von KI generierte Antworten den Traffic zu Originalberichten verringern könnten und bestehende Geschäftsmodelle schwächen würden.
Der weitere Weg für KI-Urheberrechtsregeln
Der Fall macht die wachsende Spannung zwischen der Förderung von KI-Innovationen und dem Schutz der Urheber deutlich, deren Werke zum Antrieb dieser Systeme beitragen.
Während der High Court von Delhi keine Beweise dafür fand, dass ChatGPT ANI-Artikel einfach reproduzierte, könnten künftige Verfahren stärker darauf fokussieren, ob von KI erzeugte Inhalte mit den ursprünglichen Urhebern konkurrieren oder den Wert ihrer Arbeit mindern.
Da KI-Unternehmen weiterhin immer leistungsfähigere Modelle trainieren, werden Gerichte weltweit wahrscheinlich eine wichtige Rolle dabei spielen zu entscheiden, wo die Grenze zwischen Forschung, Transformation und unbefugter Nutzung verläuft.
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