Anthropic erhält endgültige Genehmigung für 1,5-Milliarden-US-Dollar-Vergleich im KI-Urheberrechtsstreit mit Autoren

Anthropic logo and Glowing blue AI processor chip on a dark futuristic circuit board, representing artificial intelligence hardware

Source: MegiasD/Envato

Jul 22, 2026
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Ein US-Bundesrichter hat den 1,5-Milliarden-US-Dollar-Vergleich von Anthropic mit Autoren und Verlagen genehmigt, die dem KI-Unternehmen vorgeworfen hatten, nicht autorisierte Kopien von Büchern zum Training seines Claude-Chatbots verwendet zu haben.

US-Bezirksrichterin Araceli Martínez-Olguin vom Northern District of California erteilte am Montag, dem 20. Juli, die endgültige Genehmigung und machte die Vereinbarung damit zum bislang größten bekannten Vergleich in einem US-Urheberrechtsfall.

Der Vergleich umfasst etwa 500.000 Werke, wobei vor Anwaltskosten und anderen Ausgaben rund 3.000 US-Dollar pro Titel vorgesehen sind. Die Zahlungen werden unter Autoren, Verlagen und anderen Urheberrechtsinhabern mit gültigen Ansprüchen verteilt.

Anthropic teilte mit, dass mehr als 91 % der anspruchsberechtigten Autoren und Verlage, die von der Vereinbarung erfasst sind, Ansprüche eingereicht hätten. „Wir haben diesen Vergleich 2025 erzielt, nachdem das Gericht in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt hatte, dass das Training von KI mit Büchern nach dem Urheberrecht als faire Nutzung gilt – und das ist auch heute noch geltendes Recht“, sagte Anthropic deputy general counsel Aparna Sridhar in einer Erklärung, wie Reuters berichtet.

Warum die Datenquellen von Anthropic zum zentralen Streitpunkt wurden

Die Klage begann 2024, als Autoren Anthropic vorwarfen, raubkopierte Kopien ihrer Bücher zur Entwicklung von Claude, seinem Chatbot auf Basis eines Large Language Models, verwendet zu haben. Das von Amazon und Alphabet unterstützte Unternehmen argumentierte, dass die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials zum Training von KI-Modellen als faire Nutzung gelten könne.

Im Juni 2025 entschied der damals vorsitzende Richter William Alsup, dass das KI-Training selbst unter die faire Nutzung fallen könne. Er stellte jedoch fest, dass Anthropic eine rechtliche Grenze überschritten hatte, indem das Unternehmen mehr als 7 Millionen raubkopierte Bücher in einer zentralen Bibliothek speicherte, selbst wenn diese Bücher nicht unbedingt zum Training verwendet wurden.

Diese Entscheidung setzte Anthropic potenziell massiven Schadensersatzforderungen aus, falls der Fall vor Gericht gegangen wäre. Nach dem Urheberrecht hätte der Schadensersatz bis zu 150.000 US-Dollar pro vorsätzlich verletztem Werk betragen können. Der Vergleich verhinderte diesen Prozess.

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Ein großer Erfolg, aber keine endgültige Antwort auf die Frage des KI-Urheberrechts

Die Genehmigung markiert den ersten großen Vergleich in einer Welle von Klagen gegen KI-Unternehmen wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials. Ähnliche Fälle gegen Unternehmen wie OpenAI, Meta und Google sind weiterhin ungelöst.

Justin Nelson, der leitende Anwalt der Autoren, bezeichnete die Vereinbarung als „historischen Vergleich“.

„Es ist die größte bekannte Urheberrechtsentschädigung der Geschichte. Wir freuen uns darauf, die Zahlungen so zügig wie möglich an die Mitglieder der Gruppe zu leisten“, sagte Nelson in einer Erklärung.

Der Vergleich schafft jedoch keinen landesweit einheitlichen Rechtsstandard für das Training von KI. Da Anthropic sich vor einer Berufung geeinigt hat, bleibt die frühere Entscheidung zur fairen Nutzung eine Entscheidung eines Bezirksgerichts und ist kein bindender Präzedenzfall.

Was das für die KI-Branche bedeutet

Der Vergleich gibt KI-Unternehmen eine deutlichere Warnung: Wie sie Trainingsdaten beschaffen, ist ebenso wichtig wie deren Nutzung. Der Fall deutet darauf hin, dass Gerichte möglicherweise eher bereit sind, KI-Systemen das Lernen aus urheberrechtlich geschützten Werken zu erlauben. Unternehmen könnten jedoch weiterhin mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, wenn ihre Methoden zur Datensammlung nicht autorisierte Quellen umfassen.

Für KI-Entwickler wird die nächste Herausforderung darin bestehen, Trainingsdatensätze aufzubauen, die groß genug sind, um konkurrenzfähig zu sein, und zugleich rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Für Kreative bietet der Vergleich eine Entschädigung, klärt jedoch nicht vollständig die Bedenken darüber, wie ihre Werke in künftigen KI-Systemen genutzt werden.

Einige Autoren und Verlage lehnten die Vereinbarung ab und haben sich dafür entschieden, separate Klagen gegen Anthropic weiterzuverfolgen. Diese Fälle könnten die langfristigen Regeln für KI und Urheberrecht weiterhin prägen.

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Weitere Nachrichten: Große Verlage reichen eine weitere KI-Urheberrechtsklage gegen Google ein während Urheberrechtsinhaber weiterhin die Beschaffung und Nutzung von Trainingsdaten durch KI-Unternehmen anfechten.



Aminu Abdullahi

Aminu Abdullahi is a B2C and B2B technology and finance writer with more than six years of experience covering enterprise IT, cybersecurity, cloud computing, artificial intelligence, fintech, business software, and emerging technologies. His work has appeared in publications including TechRepublic, eWEEK, Channel Insider, Geekflare, Enterprise Networking Planet, eSecurity Planet, CIO Insight, and Webopedia. With a technical background in computer science, he specializes in translating complex technology topics into clear, accessible content for business leaders and decision-makers.

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