Es ist ein Geschäftsmodell, und es sieht gut aus. Aber nicht für KI.
In einem weltweit einmaligen Urteil hat das Landgericht München OpenAI der Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden, weil das Unternehmen ChatGPT ohne Genehmigung mit deutschen Songtexten trainiert hat.
Das ist nicht einfach nur ein weiterer rechtlicher Stolperstein. Die Entscheidung dieser Woche markiert das erste Mal, dass weltweit ein Gericht in einem Urheberrechtsfall gegen OpenAI entschieden hat – und die Folgen könnten die Funktionsweise von KI weltweit grundlegend verändern.
Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat nicht nur einen symbolischen Sieg errungen, sondern gezeigt, dass ChatGPT urheberrechtlich geschütztes Material aus neun deutschen Liedern systematisch gespeichert und reproduziert hat, ohne eine einzige Lizenzgebühr zu zahlen. Das Urteil stellte fest, dass sowohl die Speicherung urheberrechtlich geschützten Materials in KI-Modellen als auch dessen Wiedergabe in Chatbot-Antworten klare Verstöße gegen das Urheberrecht darstellen.
GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller richtete eine deutliche Botschaft aus, die jeden KI-Manager aufhorchen lassen sollte: Das Internet ist keine Art „Selbstbedienungsbuffet“, und kreative Leistungen von Menschen sind nicht einfach Vorlagen zur kostenlosen Nutzung.
Smoking Gun
Die Beweislage gegen OpenAI war erdrückend. Während des Verfahrens war unbestritten, dass ChatGPT die Songtexte von Künstlern zu Trainingszwecken verwendet, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht. Die GEMA zeigte, dass ChatGPT auf einfache Eingaben hin geschützte Liedtexte bekannter Autoren reproduzieren konnte – ein Beweis dafür, dass die KI urheberrechtlich geschützte Inhalte Wort für Wort gespeichert hatte.
Das Gericht untersuchte bestimmte Lieder, darunter „Männer“ von Herbert Grönemeyer und „Atemlos“ von Kristina Bach. Richterin Elke Schwager wies OpenAIs Verteidigung zurück und befand, dass eine zufällige Erzeugung von Text, der exakt oder weitgehend mit den Liedtexten übereinstimmt, nicht plausibel sei. Die Richter stimmten darin überein, dass sowohl das Speichern in Sprachmodellen als auch die Wiedergabe von Songtexten in Chatbot-Ausgaben eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wie Rechtsexperten im Anschluss an die Entscheidung feststellten.
Das Gericht wies OpenAIs Behauptung zurück, als privilegierte Forschungseinrichtung zu gelten, und entschied, dass die gesetzliche Genehmigung für Text- und Data-Mining nicht die Speicherung und Ausgabe urheberrechtlich geschützten Materials rechtfertigt.
Abrechnung in Milliardenhöhe
Bei diesem Urteil geht es nicht nur um OpenAI. Die Entscheidung des Gerichts wird weltweit als wegweisendes Urteil und schwerer Rückschlag für die Betreiber generativer KI-Systeme gefeiert.
Die finanziellen Folgen stehen erst am Anfang. OpenAI muss nun GEMA-Lizenzen erwerben und Schadensersatz für die unbefugte Nutzung zahlen, wobei die genaue Summe noch nicht bekannt gegeben wurde.
Die GEMA führt außerdem ein weiteres Verfahren gegen den KI-Musikgenerator Suno, das für den 26. Januar 2026 angesetzt ist, und vertritt in Deutschland mehr als 100.000 Mitglieder sowie weltweit zwei Millionen Rechteinhaber.
Obwohl das Urteil nur für ältere Versionen von ChatGPT 4 und 4o gilt, schafft es einen rechtlichen Rahmen, der jedes in Europa tätige KI-Unternehmen dazu zwingen könnte, seinen gesamten Ansatz für Trainingsdaten zu überdenken.
Das Zeitalter der KI-Entwicklung nach dem Prinzip „alles ist erlaubt“ könnte vorbei sein.
Morgan Freeman nahm kein Blatt vor den Mund: Wenn KI deine ikonische sonore Stimme ohne Erlaubnis klont, nennt man das Raub.

