Meta gewinnt wegweisenden KI-Urheberrechtsprozess – trotz „Unsinn“-Vorwurfs des Richters

Mark Zuckerberg.

Meta CEO Mark Zuckerberg. Image: Meta

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Fiona Jackson
Fiona Jackson
Jun 26, 2025
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Meta hat einen wegweisenden Rechtsstreit um Trainingsdaten für Modelle künstlicher Intelligenz gewonnen. Ein US-Bundesrichter entschied, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher zum Training von Metas LLaMA-Modellen als Fair Use einzustufen ist – zum Entsetzen der Autoren, die das Unternehmen verklagt hatten.

US District Judge Vince Chhabria stellte jedoch klar, dass das Urteil „nicht die Aussage trägt, dass Metas Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien zum Training seiner Sprachmodelle rechtmäßig ist“. Es gilt nur für diese 13 Autoren, die verloren, weil sie keine „substanziellen Beweise“ dafür vorlegten, dass Metas Handlungen einen „Marktschaden“ verursacht hatten.

Dieses Urteil ergeht nur wenige Tage, nachdem Anthropic einen ähnlichen Gerichtserfolg erzielt hat, bei dem ein Bundesrichter entschied, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher durch das Unternehmen zum Training seiner KI-Modelle durch Fair Use geschützt war.

Meta trainierte seine KI mit Büchern von der Piraterieseite LibGen

Die Kontroverse begann, als entsiegelte Gerichtsdokumente enthüllten, dass das Unternehmen LibGen-Datensätze zum Training seiner KI-Sprachmodelle verwendet hatte, darunter LLaMA 3. LibGen wurde von russischen Aktivisten gegründet und ist ein berüchtigtes Online-Archiv, das kostenlosen Zugang zu Millionen von Büchern und wissenschaftlichen Abhandlungen bietet, von denen viele urheberrechtlich geschützt sind.

Interne Mitteilungen deuteten darauf hin, dass Meta-Mitarbeiter über den raubkopierten Charakter dieser Materialien Bescheid wussten. Obwohl ein Mitarbeiter ethische Bedenken äußerte, soll CEO Mark Zuckerberg ihre Nutzung genehmigt haben.

Als Reaktion auf diese Enthüllungen reichte eine Gruppe amerikanischer Autoren – darunter Sarah Silverman, Ta-Nehisi Coates und Richard Kadrey – Klage gegen Meta ein und warf dem Unternehmen Urheberrechtsverletzung vor. Die Kläger argumentieren, dass Metas Nutzung raubkopierter Bücher zum Training seiner KI-Modelle, darunter 666 eigene Werke, ihre geistigen Eigentumsrechte verletze und ihre Lebensgrundlage untergrabe. Die Klage forderte Schadensersatz und eine einstweilige Verfügung, die Meta an der weiteren Nutzung nicht autorisierter Materialien hindern sollte.

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Gericht entscheidet aus Gründen des Fair Use zugunsten von Meta

Laut der am Mittwoch eingereichten Entscheidung im summarischen Verfahren stellte das Gericht fest, dass Metas Nutzung der Bücher der Autoren „höchst transformativ“ sei: Sie seien in Daten umgewandelt worden, um eine KI zu trainieren, und nicht, um sie zu lesen oder zu verbreiten. Auch das Kopieren vollständiger Werke sei „angemessen“ gewesen, da der Zweck darin bestanden habe, die KI so nützlich wie möglich zu machen.

Daher sei es zwar „im Allgemeinen illegal, geschützte Werke ohne Genehmigung zu kopieren“, sagte Chhabria, doch die Fair-Use-Doktrin schütze Metas Handlungen.

„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Gerichts“, sagte ein Meta-Sprecher in einer E-Mail gegenüber TechRepublic. „Open-Source-KI-Modelle ermöglichen transformative Innovationen, Produktivität und Kreativität für Einzelpersonen und Unternehmen, und die faire Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien ist ein entscheidender rechtlicher Rahmen für die Entwicklung dieser transformativen Technologie.“ 

Die Anwälte der Kläger antworteten nicht auf die CNBC-Anfrage nach einer Stellungnahme.

Richter bezeichnete Metas Argumentation als „Unsinn“ – künftige Kreative könnten mit stichhaltigeren Beweisen gewinnen

Obwohl Meta letztlich die Oberhand behielt, fand der Richter durchaus Schwachstellen in der Verteidigung des Unternehmens. Metas Behauptung, das „öffentliche Interesse“ würde „erheblich beeinträchtigt“, wenn das Unternehmen daran gehindert würde, urheberrechtlich geschützte Texte kostenlos zum Training seiner Modelle zu verwenden, bezeichnete er als „Unsinn“. 

Ein solches Urteil würde Meta nicht grundsätzlich daran hindern, seine Modelle mit urheberrechtlich geschützten Werken zu trainieren; es würde das Unternehmen lediglich verpflichten, eine Genehmigung einzuholen und möglicherweise Lizenzgebühren direkt mit den Autoren auszuhandeln.

„Es könnte sein, dass LLM-Unternehmen sich etwas langsamer bewegen oder etwas weniger Geld verdienen“, sagte Chhabria. „Aber die Behauptung, das Wachstum der LLM-Technologie würde zum Stillstand kommen (oder auch nur annähernd), besteht den Plausibilitätstest nicht.“

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Er sagte außerdem, Metas Sieg „könnte in erheblichem Widerspruch zur Realität stehen“, und räumte ein, dass künftige Kläger Erfolg haben könnten, wenn sie stichhaltigere Beweise vorlegen.

„Wie transformativ das Training von LLMs auch sein mag, es ist schwer vorstellbar, dass es als Fair Use gelten kann, urheberrechtlich geschützte Bücher zu verwenden, um ein Werkzeug zu entwickeln, mit dem Milliarden oder Billionen US-Dollar verdient werden sollen, während zugleich die Erstellung eines potenziell endlosen Stroms konkurrierender Werke ermöglicht wird, die den Markt für diese Bücher erheblich schädigen könnten“, fügte Chhabria hinzu.

Eine Klage gegen Meta ist noch anhängig

Noch ungeklärt ist, ob Meta urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig verbreitet hat, indem das Unternehmen sie während des Torrent-Vorgangs erneut hochlud. Eine Verfahrensmanagement-Anhörung zu diesem Vorwurf ist für den 11. Juli angesetzt. Auch Anthropic droht eine mögliche Haftung, weil das Unternehmen angeblich Millionen von Büchern von Piratenseiten heruntergeladen hat, um eine „zentrale Bibliothek“ zu erstellen.

Mehr darüber, wie sich Kreative gegen KI zur Wehr setzen, erfahren Sie in unserem Beitrag über den offenen Brief von Künstlern, die stärkere Urheberrechtsschutzmaßnahmen fordern.

Fiona Jackson

Fiona Jackson is a news writer who started her journalism career at SWNS press agency, later working at MailOnline, an advertising agency, and TechnologyAdvice. Her work spans human interest and consumer tech reporting, appearing in prominent media outlets such as TechHQ, The Independent, Daily Mail, and The Sun.

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