Adobe sieht sich mit erster großer KI-Urheberrechtsklage konfrontiert

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eWEEK Staff
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Dec 18, 2025
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Die Autorin Elizabeth Lyon hat Klage eingereicht und Adobe damit direkt ins Visier genommen – ebenso wie OpenAI und Anthropic.

Die vor einem Bundesgericht in Kalifornien eingereichte Sammelklage könnte grundlegend verändern, wie Technologiekonzerne Trainingsdaten für die KI-Entwicklung beschaffen.

Lyon, die Ratgeber für Autoren verfasst, behauptet laut dem Reuters-Bericht.

, Adobe habe ohne Genehmigung oder Vergütung unzählige unrechtmäßig angefertigte Buchkopien zum Training seiner SlimLM-Sprachmodelle verwendet.

Ein Land der Klagen

Adobes SlimLM-Modelle wurden mithilfe des umfangreichen Trainingsdatensatzes SlimPajama-627B trainiert, der angeblich Material aus der Books3-Sammlung mit 191.000 Titeln enthält. Dies ist Adobes erste große Urheberrechtsklage, die sich direkt gegen seine KI-Praktiken richtet, während Unternehmen wie OpenAI, Meta, Google, und Anthropic seit Monaten um diese Fragen kämpfen.

Der Fall offenbart ein potenziell verheerendes Problem für KI-Entwickler: Die Nutzung „quelloffener“ Datensätze kann unbeabsichtigt urheberrechtlich geschütztes Material einschleusen und später eine massive Haftung nach sich ziehen. Gerichte werden nun klären, wie die Verantwortung entlang der Datenlieferkette verteilt ist – insbesondere, ob Unternehmen, die mit Datensätzen Dritter trainieren, für nicht autorisierte Werke haftbar gemacht werden können, die von den ursprünglichen Zusammenstellern aufgenommen wurden. Diese Haftungsfrage könnte grundlegend verändern, wie KI-Unternehmen bei der Beschaffung von Daten vorgehen.

Präzedenzfall in Milliardenhöhe

Die jüngsten Entwicklungen machen Lyons Klage für Adobe besonders gefährlich. Vor drei Monaten erklärte sich Anthropic bereit, 1,5 Milliarden US-Dollar zur Beilegung ähnlicher Urheberrechtsforderungen zu zahlen – etwa 3.000 US-Dollar pro betroffenem Buch. Dieser wegweisende Vergleich stellt die größte öffentlich bekannte Urheberrechtsentschädigung der Geschichte dar und schafft einen Präzedenzfall, nach dem KI-Unternehmen Urheberrechtsinhaber entschädigen müssen.

Im Fall Anthropic entschied ein Bundesrichter, dass das Training einer KI mit urheberrechtlich geschützten Büchern zwar als faire Nutzung gelten könnte, die Aufbewahrung raubkopierter Kopien jedoch rechtliche Grenzen überschreite. Bei gesetzlichen Schadensersatzsummen von bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk für vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen ist das potenzielle finanzielle Risiko enorm. Man stelle sich vor: Sollte Adobe für Tausende Werke in ähnlichem Umfang haften, könnten sich die Schäden auf Hunderte Millionen oder sogar Milliarden US-Dollar belaufen.

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Überraschung!

Dieses rechtliche Erdbeben verändert bereits die Praktiken der Branche. Die Klage steigert die Nachfrage nach Anbietern, die vollständig lizenzierte Datensätze oder Tools anbieten, mit denen sich die genaue Herkunft von Trainingsdaten nachvollziehen lässt; Unternehmen könnten von einem stärkeren Bewusstsein für die Urheberrechtsrisiken profitieren. Unternehmen räumen Datensätzen mit klaren Lizenzbedingungen zunehmend Priorität ein, während Verlage weiter mit KI-Entwicklern über Vereinbarungen zu Nutzungsrechten verhandeln.

Überraschenderweise stieg die Adobe-Aktie trotz der Ankündigung der Klage tatsächlich um 1,9 %, was auf das Vertrauen der Anleger in die langfristigen Aussichten des Unternehmens hindeutet. Der Fall könnte jedoch die gesamte KI-Branche dazu zwingen, strengere Kontrollen hinsichtlich der Herkunft von Daten einzuführen und nicht autorisierte Werke aus Trainingsbibliotheken zu entfernen.

Die britische Regierung musste gerade eine vernichtende Niederlage bei ihren umstrittenen Plänen hinnehmen, KI-Unternehmen das freie Training mit urheberrechtlich geschützten Werken zu erlauben.

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